AGB

AGB Allgemeine-Geschäftsbedingungen


 Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern, die damit verbundene Bewirtschaftung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.

Bitte vermeiden Sie unnötige und für beide Seiten ärgerliche Verhandlungsversuche. Es sind nur und ausschließlich die hier angegebenen Geschäftsbedingungen gültig, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Eine Bezugnahme auf jegliche mündliche anderslautende Zusage ist nicht statthaft.

Wir behalten uns vor, nach eigenem Ermessen Buchungen nur gegen Anzahlung bzw. Vorkasse durch Überweisung oder Kreditkarten-Abbuchung vor Anreise entgegenzunehmen. Rabattierte Zimmerpreise können nur genehmigt werden, bei Zahlung vor Ort in bar oder per EC-Karte. Auf Rechnung und durch Zahlung einer Kreditkarte wird kein Rabatt erfolgen. Den Anweisungen des Hotelpersonals ist unbedingt Folge zu leisten!

Wir empfehlen den Abschluss einer Stornierungs-Gebühren-Versicherung (Reiserücktritt-Versicherung)

Der Begriff der Reservierung beschreibt die Bereitstellung eines Zimmers oder Appartements in einem bestimmten Zeitkorridor.
Reservierungen haben nur Gültigkeit, wenn sie durch das Hotel ausdrücklich bestätigt wurden!
Eine etwaige fehlerhafte Bestätigung ist dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

Reservierte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Die Zimmer werden ausschließlich tagesweise vermietet.
Die Anreise hat bis spätestens 18 Uhr zu erfolgen. Bei späterer Anreise ist die Rezeption bis 18 Uhr zu informieren, damit eine Schlüsselhinterlegung im Nacht-Tresor vereinbart werden kann. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
Die Inanspruchnahme des Rezeptions-Service nach 20 Uhr ohne vorherige Ankündigung wird mit 10,-€ berechnet.
Die Zimmer sind am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr zu räumen.

Late checkout nach 11.00 Uhr - 14.00 Uhr zzgl. 15,-€ p.P., nach 14 Uhr wird der volle Tagespreis berechnet. Late checkout oder eine Verlängerung sind unbedingt rechtzeitig anzumelden, damit es für nachfolgende Gäste keine Probleme gibt.
Es gilt ausschließlich die Ortszeit des Hotels.
Bitte halten Sie beim Check-In ein gültiges amtliches Ausweisdokument bereit!

§ 2 Stornierung
Stornierungen sind nur schriftlich per Fax, E-Mail oder Post-Einschreiben möglich!

§ 2.1 Gutscheine
Gutscheine sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die Einlösung von Gutscheinen ist nur möglich, wenn der mit Datum ausgefüllte Gutschein bei Anreise vorgelegt werden kann. Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich. Gutscheine sind drei Jahre gültig. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres. Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen.

Verlängerung von abgelaufenen Gutscheinen ohne festes Datum
Abgelaufene Gutscheine, die ohne festes Datum ausgestellt sind, können gegen eine Gebühr von 30% des Gutscheinwertes um weitere 6 Monate verlängert werden.

Bestellte aber nicht bezahlte Gutscheine
- Wird ein Gutschein ohne im Voraus festgelegten Termin zur Einlösung schriftlich oder mündlich bestellt, anschließend der Rechnungsbetrag aber nicht bezahlt, so zählt dieses als Stornierung mit 40% Stornogebühr.
- Wird ein Gutschein mit festgelegten Termin zur Einlösung schriftlich oder mündlich bestellt, anschließend der Rechnungsbetrag aber nicht bezahlt, so zählt dieses als Stornierung mit 80% Stornogebühr.
Übertragbarkeit der Gutscheine
Im Verhinderungsfall ist der Gutschein auf andere Personen übertragbar.
Terminvereinbarungen
Wird für den Gutschein ein fester Termin eingetragen, bzw. für einen Gutschein ein Termin schriftlich oder telefonisch bestätigt, so ist 
dieser nicht mehr verschiebbar.

Terminversäumnis
Wird ein Gutschein nicht zum vereinbarten Termin im Hotel eingelöst, so verfällt seine Gültigkeit ohne weitere Ansprüche des Gutscheineigners.

§ 2.2 Einzelbuchungen
- Terminverschiebungen kommen einer Stornierung gleich -
(z.B. 1 Einzel- oder Doppelzimmer)
bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei
ab 7. Tag vor Anreise 40% Stornierungsgebühren
ab 2 Tage vor Anreise 80% Stornierungskosten
"No Show"= 100% (folgend einem Beschluß des LG München I Az. 33 O 5678/10)

§ 2.3 Einzelreisende mit Programm
(z.B. "Weekend im Loveland")
bis 2 Wochen vor Anreise 10% Stornierungskosten
ab 2 Wochen vor Anreise 40% Stornierungskosten
ab 1 Woche vor Anreise 80% Stornierungskosten
"No Show" = 100% (folgend einem Beschluß des LG München I Az. 33 O 5678/10)
Programme mit Leistungen von Fremdfirmen
Bei Programmen mit Leistungen von Fremdfirmen beträgt die Stornierungsgebühr 100%, eine Weitergabe ist jedoch möglich.

§ 2.4 Gruppen (ab 8 Personen)
Wird eine Stornierung für die gesamte Gruppe oder einzelner Teilnehmer aus der angemeldeten Gruppe vorgenommen, so entstehen folgende Stornierungskosten:
bis einen Monat vor Anreise kostenfrei
ab einen Monat vor Anreise 10% Stornierungskosten
ab 2 Wochen vor Anreise 40% Stornierungskosten
ab 1 Woche vor Anreise 80% Stornierungskosten
"No Show" = 100% (folgend einem Beschluß des LG München I Az. 33 O 5678/10)
Der Anmelder ist jeweils haftpflichtig für die gesamte Gruppe!

§3 (entfällt)

§4 Parkplätze
Die öffentlichen Parkplätze sind werktags von 17:00 Uhr bis morgens 09:00 Uhr, sowie Freitags ab 17:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr kostenfrei. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgelände abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Stellplatz gegen Entgeld zur Verfügung gestellt wurde.
§5 Internet (Haftungsausschluss für Verweiser u. Links)

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden hat der Autor keinerlei Einfluss. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des einen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

§ 5 Internetzugang für Gäste
In unseren Hotelgebäuden und auf dem Hotelgelände haben die Gäste für die Dauer Ihres Aufenthaltes die Möglichkeit, sich in das bereitgestellte WLAN/Wi-Fi einzuwählen. Es obliegt nicht der Verantwortung des Hotels, dass jedes Gerät, welches der Gast bereithält, das Internet nutzen kann. Ferner behält sich das Frau Holle - Land - Hotel das Recht vor, das Netzwerk aus Gründen der Wartung vorübergehend abzuschalten/einzuschränken. Nutzungsbeeinträchtigungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegen, stellen keine Beeinträchtigung des geschlossenen Beherbergungsvertrages dar (siehe auch § 10.3). Für Schäden, die an dem Gerät des Gastes durch die Nutzung des Internets entstanden sein sollten, übernimmt das Hotel keine Haftung. 
Der Gast nutzt das Gastnetzwerk eigenverantwortlich. Mit der Nutzung des Gastzuganges werden ausdrücklich die an der Rezeption einsehbaren Nutzungsbedingungen unseres Dienstleisters „meinHotspot“ anerkannt. Verstöße gegen geltendes deutsches Recht über den bereitgestellten Internetzugang hat der Nutzer ausdrücklich zu unterlassen!

§6 Haftung / Zurückgelassene Gegenstände
Für zurückgelassene Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen.
Sollte der Gast die postalische Rücksendung etwaiger Gegenstände begehren, so erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 10,- €. Nach Zahlungseingang werden wir sodann den Gegenstand versichert versenden. Die Aufbewahrungsfrist zurückgelassener Gegenstände beträgt sechs Monate, beginnend mit dem Tage der Abreise des Gastes.

Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden auf Wunsch mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch, Nachsendung derselben auf Kosten des Gastes. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigug ist jedoch ausgeschlossen.
§§536, 536a BGB finden keine Anwendung. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände des Kunden und dessen Begleiter.

§6.1 Haftungs-Ausschluß für Fahrräder und Motorräder
Ihr Fahrrad können Sie kostenfrei in unserem Fahrradkeller abstellen (Platz für ca. 20 Fahrräder). Der Fahrradkeller wird abends gegen 20 Uhr abgeschlossen und morgens mit der ersten Abholung geöffnet. Wir übernehmen keine Verantwortung für Beschädigungen oder Diebstahl. Bitte sichern Sie auch im Fahrradkeller Ihr Fahrrad gegen Diebstahl.

§7 (entfällt)

§8 Kamine & offenes Feuer
Alle Suiten und Appartments in den Residenzen verfügen über einen mit Glastür geschlossenen Kamin-Ofen. Dieser darf nur mit dem an der Rezeption kostenpflichtig erhältlichen Spezialholz betrieben werden. In den Leistungen der Romantik- und Wellnessprogramme sind jeweils eine Packung Spezial-Holz enthalten (Brenndauer etwa 2,5 Stunden). Jede Art von offenem Feuer, wie z.B. Kerzen, ist in den Räumlichkeiten aus Feuerschutz-Gründen verboten und werden mit 50,-€ Strafe berechnet!

§9 Einwilligungsvorbehalt
Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringungen und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder auf sonstige Weise die Belange des Hotels zu beeinträchtigen.
Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und /oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verschweigt der Gast gegenüber dem Hotel, dass es sich z.B. um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.

§10 Höhere Gewalt

§10.1 Rücktrittsrecht des Hotels
Im Falle höherer Gewalt ( Brand, Streik, Wetterphänomene, o.ä.) oder sonstiger, vom Hotel nicht zu vertretender Hintergründe, die das Hotel selbst unter Aufbringung üblicher und zumutbarer Anstrengungen an der Leistungserbringung hindern, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel vor, vom Vertrag zurückzutreten ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz entstehen.

§10.2 Ersatz-Sorge-Recht des Hotels
Sollten vereinbarte Hotelzimmer oder Räume kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen. Gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag werden hierdurch nicht berührt.

§10.3 Technische Störungen
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Der Kunde ist bei Störungen der vorgenannten Einrichtungen nicht zur Preisminderung berechtigt.

§10.4 Irreführende, falsche oder vorbehaltene Angaben
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, in der Person des Kunden gebucht werden (z.B. ansteckende Krankheit, Übergewicht etc.).

§11 Schädigung durch den Gast, Haftung des Gastes
Für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen oder Verluste i.S.d. §276 BGB haftet der Gast dem Hotel. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Gastes. Daher ist auch offenes Feuer wie z.B. Kerzen in allen Räumen verboten.
Unsere Betten, Duschen und Bäder sind nur für normal gewichtige Personen geeignet. Personen mit starkem Übergewicht bitten wir einem anderen Haus den Vorzug zu geben.
Schäden, die durch offensichtliches Übergewicht / Überbelastungen der Hotel-Objekte entstehen, sind vom Schädiger vor Abreise finanziell vor Ort zu regeln.
Durch den Gast entstandene Schäden sind jeweils durch den Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert) zu ersetzen. Das Frau Holle - Land - Hotel Witzenhausen lehnt dabei jeglichen Kontakt oder Verhandlung mit einer Haftpflichtversicherung o.ä. ab.
Allein der Gast ist haftbar für getätigte Schäden, daraus entstehenden Mietausfall und Kosten der Wiederbeschaffung.
Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Gastes im Hotel aufhalten.

§ 12 Nutzung von Hotelräumlichkeiten, eingebrachte Gegenstände
Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, bedürfen einer schriftlichen Einwilligung des Hotels.

§ 13 Preise & Zahlung
Die vereinbarten Preise verstehen sich in EURO und einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der vom Hotel für seine Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens um 15% anheben. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmung die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen.Das Hotel ist berechtigt, für Reservierungen bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden schriftlich vereinbart.

§ 13.1 Postalischer Versand von Rechnungen
Sollte der Versand von Rechnungen per Post gewünscht sein, so berechnen wir für diese Dienstleistung 2,- €.

§ 14 Besondere Zimmerwünsche
Die Buchung eines Zimmers erfolgt nach Ihren Wünschen und der jeweiligen ausführlichen Beschreibung in unseren Internet-Seiten. Darüber hinaus gehende Wünsche für ein Zimmer können nicht erfüllt werden.

§ 14.1 Nichtraucher-Zimmer
Seit dem 01.10.2007 ist das Rauchen in Hessen innerhalb von Hotelzimmern verboten. In den Zimmern und Residenzen ist somit absolutes Rauchverbot. Bei Verstößen die durch nachfolgende Gäste oder Kontrollen geahndet werden, wird der Verursacher bzw. Vormieter haftbar gemacht. Die Strafen liegen mittlerweile bei bis zu 1000,-€.
Außerdem behält das Hotel sich vor, eine Mindeststrafe von 50,-€ zu erheben, für evtl. anfallenden Ausfall des Hotelzimmers, wg. Rauchgeruch. Unsere Rauchmelder sind mit der örtlichen Feuerwehr verbunden. Ein schuldhaft ausgelöster Feueralarm und der damit verbundene Feuerwehreinsatz ist vollumfänglich vom Verursacher zu begleichen.

§ 14.2 Ruhige Zimmer
Die Frau Holle - Land - Hotel-Anlage befindet sich am Rand der Atstadt von Witzenhausen und ist umgeben von Seitenstraßen. Auf den relativ geringen Verkehr und Geräusche durch die wöchentliche Müllabfuhr haben wir keinen Einfluß.
Die ruhigsten Zimmer im Frau Holle - Land - Hotel sind das Turmzimmer, die Prinzen-und Cinderella-Suite sowie sämtliche Residenzen und Suiten.

§ 14.3 Betten-Arten im Frau Holle - Land - Hotel
In den Zimmern und Suiten der Frau Holle - Land - Hotel-Anlage finden Sie Wasser-Betten, Futon-Betten, Himmelbetten, Doppel-und Einzelbetten mit getrennten Matratzen. Bitte lesen Sie dazu die jeweils ausführliche Zimmerbeschreibung. Auch sind Betten (Himmelbetten) vorhanden, die sich leider nicht für Übergewichtige eignen. Bei Schäden durch starkes Übergewicht/Überbelastungen sind vom Schädiger vor Abreise finanziell vor Ort zu regeln. Allergiker Bettwäsche erhalten Sie auf Wunsch kostenfrei in den Junior-Suite, Suiten und Residenzen. Bei einer Buchung in den darunter liegenden Kategorien und bei entsprechender persönlicher Erfordernis bringen Sie diese bitte selbst mit bzw. erhalten diese gegen Aufpreis von 3,-€ pro Person.

§ 14.4 Zimmer für Familien und Kinderbetten
Der Disney-Room und einige unserer Residenzen wurden extra dafür konzipiert. Die Aufstellung eines Baby-Bettes ist in allen Suiten und Residenzen möglich, sowie in manchen Herbergs- und Standardzimmern. Alle Personen sind anzumelden!

§ 14.5 Beherbergung von Hunden
In unserem Hotel befinden sich 2 Hundezimmer. Die gleichzeitige Beherbergung von höchstens zwei Hunden je Zimmer ist möglich.
Sind diese belegt, können wir leider keine weiteren Hunde in unserem Hause aufnehmen. Es ist untersagt Hunde mit in die Betten zu nehmen. Für alle Schäden und Flecken die durch den Hund entstehen wird der Halter haftbar gemacht und muss für den aufgekommenen Schaden zahlen. Katzen sind auf den Zimmern nicht erlaubt.

§ 15 Frühstück
Wir bitten unsere Gäste, bei Ankunft, uns Ihre gewünschte Frühstückszeit mitzuteilen, da wir über 51 Betten, aber nur 30 Sitzgelegenheiten im Frühstücksbereich verfügen. Daher ist diese Information zur Organisierung zwingend nötig. Es gelten die durch den diensthabenen Rezeptionisten genannten, sowie die an der Tür zur Rezeption ausgehängten Öffnungszeiten. Die Verweildauer am Frühstückstisch ist höchstens eine Stunde.
Tischreservierungen für Gruppen über 4 Personen im Frühstücksraum können nur vorgenommen werden, wenn diese schriftlich bestellt und bestätigt wurden.
Der Gruppenleiter (Besteller) achtet bitte auf die Einhaltung der Reservierungszeiten.

§ 16 Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen der mit dem Hotel abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

§ 16.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Frau Holle-Land Hotel
Oberburgstr. 10
37213 Witzenhausen

Rufen Sie uns gerne an: +49 5542 2506
E-Mail: mail@frau-holle-hotel.de

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

* "Frau Holle-Land Hotel" ist eine eingetragene Wortmarke beim deutschen Patentamt.
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